Beanstandungen / Reklamationen
Eventuelle Beanstandungen der erhaltenen Ware sind sofort bei Erhalt geltend zu machen. Nur sofortige Reklamationen können berücksichtigt werden. Bei Ab-Werk-Lieferungen haftet der abholende Fuhrunternehmer auch dann für die Bezahlung des Kaufpreises, wenn er eine dritte Person als Besteller angibt. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Anlieferer weisen wir darauf hin, dass das bei uns abzuladende Material keine umweltschädlichen Stoffe enthalten darf, von der angegebenen Baustelle stammt und die Anforderungen unserer Annahmekriterien / Annahmebedingungen erfüllt. Der Nachweis wird mit der Unterschrift des Anlieferers bzw. Fahrers bestätigt. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Anlieferer für alle dadurch entstandenen Schäden und Kosten. Er wird durch die Umweltbehörde strafrechtlich verfolgt.